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Wissenswert
für Arbeitgeber
Achtung! Die
nachfolgenden Hinweise erheben
nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und
letztgültiger Aktualität. Weiterhin handelt es sich
nicht um eine (rechts)verbindliche Auskunft oder Beratung. Die hier
genannten Hinweise, Beispiele und Anregungen wurden aus frei
verfügbaren Quellen zusammengetragen (s. Links).
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Kennen
Sie
diese Aussage ...?
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»Ich
würde ja gern
Behinderte beschäftigen, aber ich bin vor allen Dingen
Kaufmann.
Die Einrichtung eines speziellen Arbeitsplatzes, die
Unkündbarkeit, die evtl. lange Einarbeitung, ... das ist mir
einfach zu teuer.«
Sie
sollten sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass diese Aussage
falsch ist!
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Inhalt:
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Grundgesetz
Beinahe
nur der Vollständigkeit halber soll erwähnt sein,
dass laut Grundgesetz “Niemand wegen seiner Behinderung
benachteiligt” werden darf. Diesen Zusatz zum Grundgesetz
verabschiedete der Bundestag 1994.
Jeder
ist aufgerufen sich sein eigenes Urteil zu bilden, denn auch hier hat
die Praxis die Theorie nicht eingeholt.
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Grundlagen
Grundlage aller
nachfolgen Hinweise sind
nachfolgende Gesetzestexte,
welche Sie hier (als PDF) auch herunterladen können::
- Grundgesetz
- §1/3/3 - (GG)
- Sozialgesetzbuch
- Neuntes Buch - (SGB IX)
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung
(SchwbAV)
- Behindertengleichstellungsgestz
(BGG)
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Thema Ausgleichsabgabe
Die Höhe der
Ausgleichsabgabe
beträgt pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz:
- 105
Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 %
- 180
Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 %
- 260
Euro bei einer Beschäftigungsquote unter 2%
Beispielrechnung
Fa. Muster GmbH:
-
Mitarbeiter: 1.000 Personen
- Behinderte Mitarbeiter: keine
- Pflichtquote: 5% = 50 Personen
- Ausgleichsabgabe: 260,-- EUR / nichteingestellten Behinderten
Kosten/Monat:
EUR 13.000,--
Kosten/Jahr: EUR 156.000,--
Glauben
Sie nicht auch, dass dieses Geld besser in qualifizierten Mitarbeitern
angelegt wäre?
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Speziell eingerichtete
Arbeitsplätze / Hilfsmittel / ggf. notw. Umbauten
In
der Tat ist es manchmal
so, dass ein behindertengerechter Arbeitsplatz zusätzliche
Aufwendungen oder Umbaumaßnahmen verlangt.
Man denke nur an die Rampe, die für einen Rollstuhlfahrer
gebaut werden müsste oder den
21”-Bildschirm für einen Sehbehinderten.
Sie
sehen Ihre Gelder schwinden?
Kein Grund!
Denn hier hilft der Staat mit großzügiger
Unterstützung für die Anschaffung, Wartung, Reparatur
etc.
Bis
zu 100% Ihrer Aufwendungen werden erstattet. Hierzu ist es notwendig
sich mit dem Integrationsamt (früher
Hauptfürsorgestelle) Ihrer Region in Verbindung zu setzen.
Es ist sehr
ratsam dies bereits im Vorfeld einer Einstellung zu machen.
Im Falle einer Einzeleinstellung sollten Sie sich beim
Beantragungsverfahren auf eine bestimmte Person beziehen.
Auch die Einbeziehung des Behinderten selbst ist von Anfang an sehr
wichtig, denn auch dieser hat selbst Möglichkeiten
Fördermittel zu erhalten.
Für
alle die, die größeres vorhaben ist zu berichten,
dass es möglich ist ganze Neubauten durch die
öffentliche Hand mittragen zu lassen. Bedingung ist, dass sie
behindertengerecht bauen und sich verpflichten die
Arbeitsplätze vornehmlich durch Behinderte zu besetzen.
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Unkündbarkeit?
Nein, absolut
falsch!
“Das
Märchen der Unkündbarkeit von Behinderten”
hält sich genau so hartnäckig wie, dass Spinat viel
Eisen enthält.
Ja,
es ist richtig, dass es für Behinderte einen besonderen
Kündigungsschutz gibt,
aber dieser greift nur bei Kündigungen die in seiner
Behinderung begründet sind. Fakt ist aber, dass eine Kündigung
immer in Abstimmung mit dem Integrationsamt
erfolgen muss. Das Amt muss einer Kündigung zustimmen und wird
dieses auch tun, wenn die von Ihnen ausgesprochene Kündigung
nicht ausschließlich in der Behinderung selbst
begründet ist und das Integrationsamt die Chance bekommen hat
Alternativen vorzuschlagen. (Z.B. Kostenübernahme für
Minderleistung, Arbeitsassistenz)
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Kündigung Kurz
und knapp
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Betriebsbedingte
Kündigungen
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ja
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Betriebsbedingte
Kündigungen
treffen den Behinderten in derselben Weise wie Nichtbehinderte.
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Verhaltensbedingte
Kündigung
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ja
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Die
verhaltensbedingte Kündigung
führt zum Erfolg, wenn das Fehlverhalten nicht
behinderungsbedingt ist.
(z.B. keine Teamfähigkeit, ständige Unfreundlichkeit
gegenüber Kunden, Arbeitsverweigerung, Bummeln)
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Kündigungen
die in der Behinderung
begründet sind
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ja /
nein
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Im Fall der
personenbedingten
Kündigung geht es darum, ob eine evtl. behinderungsbedingt
geringere Leistung dem Arbeitgeber zumutbar ist oder durch Umsetzung,
finanzielle Leistungen oder begleitende Betreuung ausgeglichen werden
kann. Ist die geringere Leistung weder zumutbar noch ausgleichbar, hat
das Integrationsamt der Kündigung zuzustimmen.
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Kündigung
innerhalb der Probezeit
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ja
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Betrifft den
Behinderten in derselben Weise
wie Nichtbehinderte.
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Ihr
zuständiges Integrationsamt
finden Sie hier: www.integrationsaemter.de
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Einarbeitung
Drum
prüfe wer sich ewig bindet. Diese Volksweisheit gilt
natürlich auch bei der Einstellung eines Behinderten. Hier
macht es der Staat sogar besonders leicht, denn in dieser Probezeit
zahlt er bis zu 100% der Aufwendungen. Zuständig sind dabei
die Leistungsträger wie die Arbeitsagenturen, Krankenkassen
und die Berufsgenossenschaften. (Hilfe
beim Beantragen gewähren Ihnen kostenfrei die
Integrationsfachdienste. (Info über das Integratonsamt))
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Lohnzuschüsse
Manch
Arbeitgeber setzt im großen Stil auf die
Lohnzuschüsse bei der Beschäftigung von Behinderten.
Dies ist nicht unverfroren sondern clever. Denn 5 Jahre bis zu 70% vom
Lohn durch die Arbeitsagentur tragen zu lassen ist kein
“Hintertürchen” im Gesetz, sondern die
staatliche Leistung die Ihrem Unternehmen zustehen kann. (Hilfe beim
Beantragen gewähren Ihnen kostenfrei die
Integrationsfachdienste.(Info
über das Integratonsamt))
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Aus-
und Fortbildung
Damit
ein behinderter Mensch überhaupt in die Lage versetzt wird
für “sein täglich Brot” selbst zu
sorgen, bedarf es natürlich einer Aus- oder Fortbildung.
Bei dem Unternehmen welches Behinderte ausbildet, bedanken sich die
Kostenträger (Agentur für Arbeit, Krankenkassen und
die
Berufsgenossenschaften) mit 100%iger Übernahme der monatlichen
Lohnkosten für die Dauer der Ausbildung. Zusätzlich
kann auch die Erstattung technischer Hilfsmittel (wie z.B. besondere
Computer, Treppenrollstühle oder Stehhilfen) beantragt werden.
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Der
behinderte Mensch, das unbekannte Wesen ...
So
oder ähnlich empfinden viele Menschen, wenn es um den Umgang
mit einem Behinderten geht. Dabei ist es doch so, dass das Gros der
Behinderten gar keinen speziellen Umgang haben will. Behinderte sind
wie Du und ich, halt nur mit einem zusätzlichen Merkmal
versehen .... ihrem Handicap.
Dieses
Verhalten ist oft an die rein äußerlichen Attribute
gekoppelt. “Ein Behinderter sitzt im Rollstuhl oder hat eine
Spastik”. So das Bild welches sich in den Köpfen der
meisten Menschen formt, wenn man das Wort
“Behinderter” ausspricht. Sicher ist es so, dass
die vorgenannten Menschen eine Behinderung haben, Fakt ist aber, dass
diese Attribute nur auf einen Bruchteil der “Handicapped
People” zutreffen.
Eine
Behinderung hat der, der von der Norm des physischen Standards
abweicht. In den allermeisten Fällen handelt es sich um die
Erkrankung innerer Organe, welche man im Laufe des Lebens erworben hat.
Es ist die Redakteurin nach Krebs und anschließender Brust
OP, der Außendienstprofi nach doppelter
Hüftoperation, der Lagerarbeiter mit schwerer Zuckerkrankheit,
die Geschäftsführerin nach Herz-Attacke - und genau
so der nicht sehende- wie taube Mensch, wie aber auch der
“Rolli-Fahrer”.
Auch sollte man
sich vor Augen
führen, dass wahrscheinlich auch Sie einmal eine lang
anhaltende Behinderung erfahren werden.
Sie meinen nein, wahrscheinlich nicht?
Doch. Man nennt es
Alter!
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Das Allerletzte
Wenn
Sie bis hier alles mit Aufmerksamkeit gelesen haben, dann
müsste Ihre Entschluss eigentlich feststehen, dass bei der
nächsten Einstellung natürlich auch behinderte
Menschen in das Auswahlverfahren gelangen müssen.
Es
ist sicher wahr, dass es eines klein wenig “Guten
Willens” bedarf, denn vor dem Erfolg haben die
Behörden den Papierkrieg gestellt. Wir
empfehlen Ihnen deshalb dringend sich mit Ihrem zuständigen
Integrationsamt in
Verbindung zu setzen.
www.integrationsaemter.de
Diese
Damen und
Herren sollen nicht nur den Behinderten helfen, nein, es sind auch
für Sie die kompetentesten Ansprechpartner. Man wir Ihnen gern
helfen.
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Weitere
Informationen im Internet: Bitte
wechseln Sie dazu auf unsere Linkseite,
oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir
helfen gern.
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